DatumAntragBearbeitungStatus
02.05.2024Antrag LindenalleeIn den Ausschüssen verwiesennoch offen
02.05.2024Antrag SchulsozialarbeitIn den Ausschüssen verwiesennoch offen
Antrag BürgerbudgetAntrag der Verwaltung
2020Antrag Bürgerbudgeterledigt

Der Stadtrat der Stadt Haldensleben beschließt:

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Offenlegung des Auswahlverfahrens bei den zuständigen Behörden einzufordern
    (wie kam die Jury zu den momentan vorliegenden Ergebnissen?).

Begründung:

der Landtag hat in seiner 63. Sitzung die Schulsozialarbeit als „ein wichtiges und unverzichtbares Element von Schule in Sachsen-Anhalt“ benannt. Angesichts der jetzigen Situation um die Schulsozialarbeit im Landkreis Börde kann man diese Feststellung wieder einmal nur als leere Worthülse betrachten.

Mit der Finanzierung von lediglich 30 Stellen im Landkreis Börde kann man den ursprünglich geplanten quantitativen und qualitativen Ausbau nicht erreichen. In der aktuellen Prioritätenliste des Landkreises Börde werden in unserer Stadt nur die Grundschulen „Otto Boye“ und „Gebrüder Alstein“, die Förderschule „Johann Heinrich Pestalozzi“ sowie die Sekundarschule „Marie Gerike“ berücksichtigt.

Gänzlich unberücksichtigt blieben die Grundschule „Erich Kästner“, die BBS und das PFFG. Die Träger konnten die Auswahl nicht nachvollziehen, da es an entsprechenden öffentlichen Erläuterungen mangelte.

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, über das LEADER-Programm CLLD ESF+ Fördermittel zur Fortführung der Schulsozialarbeit für die GS „Erich Kästner“ zu beantragen.

Begründung:

Die Grundschule „Erich Kästner“ erhielt keine Empfehlung der Jury, welche die Prioritätenliste erstellte.
Mitglieder der Jury sind:

  • Ministerium für Bildung
  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
  • Landesschulamt
  • Kommunale Spitzenverbände
  • der Träger der fachlichen Beratung (jeweils 1 Vertreter)

Des Weiteren bot Herr Schmette (Mitglied des Kreistages) Unterstützung bei der Antragstellung für die Träger an:

Auszug aus der Informationsvorlage der Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Landkreises „Börde“ vom 22.04.2024:

„Der Landkreis sieht die Sicherstellung der Schulsozialarbeit als unverzichtbaren Bestandteil in seiner Schullandschaft an. Vor diesem Hintergrund informierte das Mitglied des Kreistages, Herr Schmette, im Rahmen einer weiteren Beratung am 22.03.2024 über das Förderprogramm CLLD ESF+ und bot außerdem seine Unterstützung bei der Antragstellung für die Träger an. Darüber hinaus erfolgte mit Schreiben vom 19.03.2024 durch den Landrat eine Anfrage an das Landesverwaltungsamt, ob der Landkreis Börde die Eigenfinanzierung der 8 nicht geförderten Stellen im Rahmen seiner kommunalen Selbstverwaltung übernehmen kann.“

Als Schulträger der Grundschule „Erich Kästner“ sollten wir diese Möglichkeit der Unterstützung in Betracht ziehen.

  1. Im Falle einer Ablehnung der Fördermittel, trägt die Stadt für ein Jahr die Personalkosten der Schulsozialarbeit und prüft in der Zeit die weitere Finanzierung.

Begründung:
Unbestritten ist, dass die GS „Erich Kästner“ eine Brennpunktschule ist. Desto unverständlicher ist es, dass die o.g. Jury keine Empfehlung gegeben hat. Laut der einsehbaren Unterlagen des Antragsverfahrens für den Förderzyklus 2024 – 2028 wurde die Gewichtung des folgenden Auswahlkriteriums:

„Grad des Bedarfs der am Vorhaben partizipierenden Schülerinnen und Schüler unter Zugrundlegen der Gesamtschülerzahl der Schule (Situationsanalyse) jugendhilferechtliche Kriterien – zugearbeitete Daten der Landkreise und kreisfreien Städte“  im Vergleich zum vorherigen Antragsverfahren von 30 auf 60% erhöht.
Konkrete zu berücksichtigen Faktoren zum o.g. Auswahlkriterium:

  1. „Anzahl der Schülerinnen und Schüler, deren erster anerkannter Schulabschluss an Schulformen, die diesen vergeben sowie an Förderschulen L* und Förderschulen GB*, gefährdet ist (m/w/d) **
  2. Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2021/2022 nicht versetzt wurden (m/w/d)
  3. Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die schulbezogene, meldepflichtige Ordnungswidrigkeiten, Straftatbestände sowie Vorkommnisse besonderer Art laut Schulgesetz verursacht haben (m/w/d)
  4. Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die entschuldigt die Schule versäumen (ab 30 Fehltagen) (m/w/d)
  5. Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit geringen deutschen Sprachkenntnissen (m/w/d)***
  6. Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die Maßnahmen bzw. Angebote der offenen Jugendarbeit in Anspruch nehmen (m/w/d)
  7. Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die Hilfen zur Erziehung gem.§ 27 SGB VIII erhalten (m/w/d)
  8. Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen erhalten (u.a. Gefährdungsmeldungen nach § 8a SGB VIII) (m/w/d)
  9. Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die von einer Fachkraft der Jugendgerichtshilfebegleitet werden (m/w/d)“

Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt, einen Leitfaden „Windenergie“ zu erstellen.
Begründung: Die bisher geführten Diskussionen, die im Zuge der Vorhaben „Solarpark Satuelle“ und „Windenergieanlagen in Uthmöden und Hundisburg“ geführt wurden, zeigen deutlich auf, dass auf Seiten der Stadtverwaltung, der Gremien und der Bürgerschaft Unsicherheiten bestehen. Ein abgestimmter Leitfaden soll eine transparente Herangehensweise ermöglichen und Arbeitsgrundlage für die Verwaltung und die Gremien bilden. Um dies zu gewährleisten, sollen folgende Mindestinhalte berücksichtigt werden:
a) Darstellen der rechtlichen Rahmenbedingungen:
Zum Beispiel: Aufzeigen von betreffenden Gesetzen, Richtlinien, Ortsrechten etc., die maßgeblich sind für diesen Leitfaden.
b) Übersichtskarte von Potenzialregionen/-flächen für WEA
c) Kriterien, wie Potenzialflächen vergeben werden, z.B. Vorrang haben:
* städtische Flächen
* Flächen, deren Eigentümer eine Beteiligung von Dritten (z.B. Stadt) ermöglichen. Dies kann Grundlage für die Idee des Flächenpoolings sein.
* Beteiligungsformen, Sparmodelle, …
e) Eine verbindliche Aussage zur Netzverträglichkeit ist vor           Beschlussfassung vorzulegen.

Das erklärte Ziel dieser Richtlinie ist, dass vor Befassung von Anfragen Einigkeit über die Herangehensweise besteht. Ferner auch, dass Transparenz und Gleichstellung gewahrt werden. 

Es wird vorausgesetzt, dass bis zur Erstellung dieses Leitfadens keinerlei Anfragen von Investoren und Flächeneigentümern bis zur Wirksamkeit des Leitfadens von der Verwaltung oder in den Ausschüssen bearbeitet werden.

Uns ist bekannt, dass bei den Bürgerbefragungen in Hundisburg und Uthmöden mehrheitlich der Bau von Windkraftanlagen abgelehnt wurde.

Die Möglichkeit, dass in unserer Kommune Windkraftanlegen errichtet werden, besteht weiterhin.
Somit muss eine Leitlinie existieren, anhand derer der Stadtrat eine Entscheidung im Interesse der Bürger und unserer Kommune treffen kann.

Antrag auf Einstellung eines Bürgerbudgets von 25.000 € in den Haushalt der Stadt Haldensleben für das Haushaltsjahr 2023

„Der Stadtrat der Stadt Haldensleben beschließt, für das Haushaltsjahr 2023 die Einstellung eines Bürgerbudgets in Höhe von 25.000 €.“

Begründung:

Durch ein Bürgerbudget können die EinwohnerInnen außerhalb von Wahlen tatsächlich mitbestimmen.
Ziel ist es, die demokratische Beteiligung der Menschen vor Ort zu fördern.
Die BürgerInnen können über die Verwendung städtischer Mittel bei der Gestaltung ihres direkten Lebensumfeldes aktiv mitwirken.
Ihnen wird finanzielle Unterstützung für die Verwirklichung konkreter Pläne gewährt.
Der Zusammenhalt wird gefördert und Nachbarschaften werden gefestigt.
Die Bereitschaft, sich ehrenamtlich zu engagieren wird ebenso erhöht, wie die Motivation, darauf zu achten, dass Vandalismus unterbleibt.